Gründung von Gesellschaften
Wollen Sie eine Gesellschaft gründen? Gleichgültig, ob GmbH, GmbH & Co. KG, KG oder eine andere Gesellschaftsform – wir helfen Ihnen.
Gleiches gilt, wenn Sie eine oder mehrere Gesellschaften umwandeln oder verschmelzen wollen oder andere Veränderungen vornehmen wollen. Letztlich werden wir auch für Sie tätig, wenn sie einen Gesellschaftsanteil übertragen wollen.
Sicher haben Sie einen steuerlichen Berater. In Zweifelsfragen sollten Sie diesen zur Besprechung bei uns hinzuziehen. So kann eine optimale Lösung gefunden werden.
Bei GmbH-Gründungen wollen Sie bitte beachten, dass das Gesellschaftskonto unter keinen Umständen vor der Beurkundung gegründet werden darf, erst recht darf das Stammkapital vor der Beurkundung nicht eingezahlt werden!