Scheurmann - Schraad & Partner Notare - Rechtsanwaltskanzlei

Grundstücksangelegenheiten

Immer dann, wenn Sie ein Grundstück übertragen wollen – gleichgültig ob im Wege des Verkaufs, der Schenkung oder vorweggenommener Erbfolge – muss dieser Vertrag notariell beurkundet werden. Entsprechendes gilt, wenn eine Grundschuld oder Hypothek, ein Nutzungsrecht oder eine Nutzungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen oder gelöscht werden soll.

Zur einfachen und schnellen Abwicklung bitten wir Sie folgenden Fragebogen auszufüllen:

Fragebogen zur Abwicklung Grundstückskaufvertrag

Wenn im Zusammenhang mit dem Verkauf Grundschulden gelöscht werden sollen, für die sog. Grundschuldbriefe existieren, muss zur Löschung der Original-Grundschuldbrief vorgelegt werden. Sollte sich dieser weder bei der Bank noch bei Ihnen befinden, muss der Vertrag entsprechend angepasst werden. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesen Fällen unverzüglich!


Grundstücksschenkungen / -übertragungen, vorwegge-nommene Erbfolge:

Hier benötigen wir ergänzend folgende Angaben:

  • Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten
  • sollen Wohn- bzw. Nutzungsrechte vorbehalten werden?
  • will sich der Übergeber einen Nießbrauch vorbehalten?
  • soll der Grundbesitz unter bestimmten Voraussetzungen wieder an den Über-geber zurückfallen?
  • soll die Übergabe auf späteres Erbe angerechnet werden?
  • sind andere Personen (z.B. andere Kinder) vorhanden, deren Rechte beein-trächtigt werden könnten und sollen diese evtl. abgefunden werden?
  • soll eventuell nicht das ganze Haus übertragen werden, sondern nur eine Wohnung (als Eigentumswohnung)?
  • wird neben dem Grundstück auch ein Betrieb übergeben?

In allen Fällen beraten wir Sie gerne über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Grundschulden:

Wird zur Absicherung eines Bankdarlehns eine Grundschuld (oder Hypothek) benötigt, muss auch diese notariell beurkundet werden (in Einzelfällen reicht die Unterschriftsbeglaubigung).

Da die Banken Wert darauf legen, dass jeweils deren eigenes Formular verwandt wird, benötigen wir dieses. Falls die Bank das Formular an Sie gibt, leiten Sie dieses bitte an uns weiter.

Beträgt die Darlehnssumme mehr als 80 % Ihres Vermögens und sind Sie verheiratet, muss Ihr Ehepartner notariell zustimmen – auch dann, wenn ausschließlich Sie Eigentümer bzw. Darlehnsnehmer sind.

Nutzungsrechte (z.B. Wegerechte o. ä):

Hier benötigen wir von Ihnen:

  • die Beschreibung dessen, was gesichert werden soll
  • die Angabe der betroffenen Grundstücke
  • die Angabe, auf welchen Grundstücksteilen die Belastung ruhen soll
  • wer sind die Beteiligten
  • sind Belastungen auf dem Grundstück vorhanden, die im Range hinter das Nutzungsrecht treten sollen – sind die Gläubiger hierzu bereit?

Wohnungseigentum:

Auch in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie gerne.

Bringen Sie bitte – neben den möglichst genauen – Grundstücksangaben auch Pläne der betroffenen Gebäude mit.

 

 

 
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