Mediation
Zur Lösung von Konflikten kann man sich – was tägliche anwaltliche Praxis ist – der Gerichte bedienen. Man kann aber auch versuchen, eine Einigung zu erzielen. Beispielsweise bei Problemen zwischen Erben bzw. Gesellschaftern, aber auch zwischen Eheleuten bringt der Gang zum Gericht oft mehr Nach- als Vorteile. Immer nämlich dann, wenn man daran interessiert ist, die (Rechts-)Beziehungen zu erhalten und nicht sämtliches „Porzellan zu zerschlagen“, kann es sinnvoll sein, eine nachhaltige Lösung der oft tief sitzenden Probleme zu suchen, so dass die Parteien auch in Zukunft noch miteinander leben können.
Meistens sind die Verhältnisse jedoch schon so zerrüttet, dass man ohne die Hilfe Dritter nicht mehr zu einer Lösung kommt, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Hier hilft der Mediator, der aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in der Lage ist, gemeinsam mit den Parteien zunächst die tatsächlichen Probleme herauszuarbeiten und dann gemeinsam mit ihnen eine Lösung zu erarbeiten.
Voraussetzung für das Mediationsverfahren ist die Bereitschaft beider Seiten, ein solches Verfahren durchführen zu wollen. Abgerechnet wird das Verfahren nach Stundensätzen. Manche Rechtschutzversicherer übernehmen einen Teil der Kosten der Mediation – fragen Sie Ihren Rechtschutzversicherer.
Herr Rechtsanwalt und Notar Tilo Scheurmann ist seit vielen Jahren als Mediator tätig und steht Ihnen mit weiteren Informationen gerne zur Verfügung.